AGB von Showtime Veranstaltungstechnik - Iserlohn

AGB_Showtime Veranstaltungstechnik pdfDownload der AGB von Showtime Veranstaltungstechnik



§1 Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil Aller Vertragsverhältnisse Zwischen Showtime Veranstaltungstechnik Carsten Schulz-Kempa (nachfolgend Showtime genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen, sowie die Beauftragung reiner Dienstleistungen von Showtime zum Gegenstand haben.

2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.


§2 Angebot und Vertragsschluss

Angebot und Vertragsschluss 1. Die Angebote von Showtime sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch Showtime bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

2. Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. Showtime kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen Nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen.


§3 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von Showtime (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Showtime (Mietende); auch wenn der Transport durch Showtime erfolgt, ist der Abgang am Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager maßgeblich für Mietbeginn und Mietende. Zur Mietzeit zählen also auch Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt/angeliefert und zurückgegeben/abgeholt werden, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes rechtswirksam vereinbart.


§4 Mietpreise

Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in Form des §2 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste von Showtime.


§5 Zusätzliche Leistungen/Dienstleistungen

Zusätzliche Leistungen/Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgeld aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt §2 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeldes nicht gesondert vereinbart wurde, i st Showtime Berechtigt, ein angemessenes Entgeld zu verlangen


§6 Stornierung durch den Mieter

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu Kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung Fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50% des vereinbarten Mietpreises wenn danach spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Showtime maßgeblich. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen und Vergütungsanteile die im Sinne von §5 vereinbart worden sind, sofern der Mieter nicht nachweist, dass Showtime ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als der entsprechende auf die Vergütung entfallende Abstandsbetrag ist.


§7 Zahlung

1. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des §2 vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn Fällig. Showtime ist zur Gebrauchsüberlassung und Erbringung von Leistungen nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.

2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes bei Showtime an.

3. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4. Die Vergütungen und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind während des Verzuges mit 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.


§8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung

Showtime verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von Showtime in Iserlohn in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann nur Während der Geschäftszeiten, Montag bis Freitag 10:00 bis17:00 Uhr, oder nach besonderer Vereinbarung in Form des §2 erfolgen.

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt diese Showtime unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Gegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in anbetracht dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Showtime nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach §537 BGB geltend zu machen oder nach §542 BGB zu kündigen

2. Liegt ein nach Abs. 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Showtime nach eigener Wahl zum Austausch, zur Nachlieferung oder Reparatur berechtigt. Ist Showtime zur Vervollständigung oder Mangelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in anbetracht der einzelnen fehlenden oder mangelhaften Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der Mieter unter Einhaltung der Voraussetzungen des §542 BGB kündigen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.

3. Werden Geräte, bei denen Showtime die zusätzliche Anmietung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch Aufwendig oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal angemietet, haftet Showtime für Funktionsstörungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist.

4. Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere Verschuldenstunabhängige Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Showtime unverzüglich anzuzeigen, wenn ein Mängel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren notwendig werden.

5. Der Mieter ist verpflichtet, erforderliche öffentlich rechtliche Genehmigungen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände stehen, rechtzeitig einzuholen und die Kosten dafür zu tragen. Sofern die Montage durch Showtime erfolgt, hat der Mieter Showtime auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt Showtime keine Gewähr.


§9 Schadenersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters ,auch für zusätzliche Leistungen/Dienstleistungen, insbesondere auch Transport und Montage, sind ausgeschlossen; insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Handeln von Showtime beruhen und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten und freien Mitarbeiter von Showtime.


§10 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von Showtime

Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehenden Bestimmungen seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zu Gunsten von Showtime zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile hätte vereinbaren können. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Showtime von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit Showtime nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens Dritten gegenüber haftet.


§11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

1. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu Behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Showtime ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von Fachkundigen Personen Aufgestellt, Bedient und Aufgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien zu Sorgen, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure.

3. Der Mieter hat für eine Störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu Tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromschwankung oder Stromunterbrechung hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verlorengegangene Leuchtmittel oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.


§12 Versicherung

Der Mieter ist Verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache Verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Showtime auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters, in Form nach §2, übernimmt Showtime die Versicherung gegen Erstattung der Kosten.


§13 Rechte Dritter

Der Mieter hat Geräte von allen Belastungen, In Anspruch nahmen, Pfandrechten und sonstiger Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen, Showtime unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, insbesondere auch Kosten der Rechtverfolgung, die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.


§14 Kündigung des Vertrages

1. Unbeschadet der in §6 getroffenen Vereinbarungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch wenn von Showtime zusätzliche Leistungen/Dienstleistungen zu erbringen sind.

2. Showtime ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.

3. Der Verstoß gegen die Bestimmungen in §11 Abs. 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt Showtime zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrags, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.

4. Sofern die Parteien Ratenzahlung des Mieters vereinbart haben, ist Showtime berechtigt den gesamten Vertrag fristlos zu Kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der Vergütung, oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung im Verzug ist, oder wenn der Mieter bei Vereinbarung regelmäßiger Ratenzahlungen in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.


§15 Rückgabe der Mietgegenstände

1. Die Rückgabe der Mietgegenstände findet im Lager von Showtime in Iserlohn statt und kann nur während der Geschäftszeiten zwischen 10:00 und 17:00 Uhr, oder nach besonderer Vereinbarung in Form des §2, erfolgen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, in sauberem einwandfreien Zustand und geordnet zurückzugeben. Showtime behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme der zurückgegebenen Mietgegenstände gilt als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes.

3. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Mieter Showtime hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die 1,5-fache pro Tag Vergütung zu entrichten. Showtime bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, indem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.


§16 Langfristig Vermietete Gegenstände

1. Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich Vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt, gelten ergänzend nachfolgende Bestimmungen.

2. Der Mieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände Verpflichtet.

3. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Showtime erteilt auf Anfrage des Mieters Auskunft über Anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.

4. Gibt der Mieter die Mietgegenstände zurück, ohne die in Abs. 1 und 2 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist Showtime berechtigt die erforderlichen Arbeiten ohne weitere Mahnung und Fristsetzung auf Kosten des Mieters vorzunehmen, oder durch Dritte vornehmen zu lassen.

5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mieter aus irgendwelchen Gründen länger als zwei Monate in Besitz hat.


§17 Handelsware, Verbrauchsmaterialien

1. Handelsware und Verbrauchsmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Showtime. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.

2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolg unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

3. Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Mieters/Käufers.

4. Eine Rückerstattung des Kaufpreises von Leuchtmittel oder sonstigen Teilen, die während des Mietzeitraumes vom Mieter ersetzt wurden, kann nur dann erfolgen wenn die vermutlich defekten Brenner/sonstige Teile Showtime zurückgeliefert werden. Showtime behält sich eine eingehende Prüfung vor und wird in Abhängigkeit von den Ergebnissen über eine Rückerstattung entscheiden.


§19 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen Zwischen Showtime und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Deutsch ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Iserlohn.

3. Sollte eine Bestimmung aus diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag eingebunden werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, diejenige zulässige Regelung zu verwenden, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

5. Alle technischen Angaben der jeweils gültigen Preisliste sind ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.